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Energieausweise Wohn- und Nichtwohngebäude
Energieausweise dokumentieren die Energieeffizienz eines Gebäudes. Die Ausstellung wird durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) geregelt. Ziel ist es, eine bessere Vergleichbarkeit zwischen verschiedenen Immobilien ermöglichen und die anfallenden Energiekosten abzuschätzen. Seit 2009 ist der Energieausweis bei allen Wohn- und Nichtwohngebäuden in Deutschland Pflicht. Bei Vermietung oder Verkauf muss der Energieausweis potenziellen Mietern oder Käufern spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt und nach Vertragsschluss übergeben werden. Auch bei Neubau, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden ist ein Energieausweis auszustellen. Der Energieausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren. Es gibt 2 verschiedene Arten von Energieausweisen.
Verbrauchsausweise
Verbrauchsausweise werden erstellt, für bestehende Gebäude mit mindestens 5 Wohneinheiten, sowie alle Wohnhäuser die die Wärmeschutzverordnung von 1977 einhalten. Die Heizkostenabrechnungen der letzten aufeinander folgenden 3 Jahre sind für die Erstellung notwendig. Für Nichtwohngebäude müssen zusätzlich die Verbräuche für Kühlung, Lüftung und eingebaute Beleuchtung in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter Nettogrundfläche angegeben werden.
Bedarfsausweise
Bedarfsausweise müssen für alle Gebäude erstellt werden, die weniger als 4 Wohneinheiten haben oder vor der Wärmeschutzverordnung von 1977 gebaut wurden. Außerdem werden sie bei Neubau, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden notwendig.
Für die Erstellung von allen Arten von Energieausweisen für Wohn- oder Nichtwohngebäuden stehe ich Ihnen zur Verfügung.