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GEG Nachweise
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) ist die gesetzliche Grundlage zur Auslegung von Wohn- und Nichtwohngebäuden in Deutschland. Sie ist für alle Neubauten, Anbauten oder Umbauten gültig. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist seit November 2020 gültig.
Das Gesetz regelt den zulässigen Energiebedarf von beheizten oder klimatisierten Gebäuden. Es wird einerseits die Anlagetechnik (z.B. Wärmeerzeuger, Lüftungsanlage, usw.) und andererseits die energetische Qualität der Gebäudehülle (Dämmstärke, U-Werte, usw.) betrachtet. Auch der sommerliche Wärmeschutz muss nachgewiesen werden, damit es nicht zu einer Überhitzung des Gebäudes kommt (was zur Folge haben kann das Gebäude gekühlt werden muss). Es werden auch weiter Vorschriften gemacht, wie zum Beispiel die Dämmpflicht der begehbaren, obersten Geschossdecke und das Verbot von bestimmten Heizungserzeugern.
Im Bereich Neubau legt das Gesetz einen genauen Wert fest, welcher erreicht werden muss. Dieser wird durch eine Kombination aus Anlagentechnik und Dämmung erreicht.
Bei Anbauten gelten ähnliche Regeln.
Im Bereich Bestand gilt das Gesetz für Um- oder Anbauten an Gebäuden. Wenn bei Bestandsgebäuden, mehr als 10% der Bauteilfläche geändert werden, z.B. die Erneuerung des Außenputzes geplant ist, müssen die Außenwände den aktuellen gesetzlichen Anforderungen angepasst werden. Auch eine Gesamtbilanzierung des Gebäudes ist möglich. Als Anforderung gilt hier, dass das Gebäude 60% schlechter als Neubau sein darf.
Zu allen gesetzlichen Anforderungen des GEG berate ich Sie umfassend und finde Lösungen für die Realisierung Ihrer An-/Um- oder Neubauten.